Kirchenverwaltung
- ... ist das Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und der Kirchenstiftung.
- ... trägt die Verantwortung für das Kirchenstiftungsvermögen.
- ... ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen bestmöglich zu verwalten und zu erhalten.
- ... sorgt für die Befriedigung der Ortskirchenbedürfnisse.
- ... hat die Kirchenstiftung als Vertretungsorgan nach außen zu vertreten.
- ... wählt einen Kirchenpfleger, der für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig ist.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind:
Hubert Gruber (Kirchenpfleger), Gertrud Bartholomé, Gertrud Rieder-Maul, Christian Anzinger, Florian Eller, Ludwig Graf.
Die Kirchenverwaltung wird von den Gemeindemitgliedern auf sechs Jahre gewählt. Der Pfarrer ist der Vorsitzende der Kirchenverwaltung.