Kirchenverwaltung

  • ... ist das Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und der Kirchenstiftung.
  • ... trägt die Verantwortung für das Kirchenstiftungsvermögen.
  • ... ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen bestmöglich zu verwalten und zu erhalten.
  • ... sorgt für die Befriedigung der Ortskirchenbedürfnisse.
  • ... hat die Kirchenstiftung als Vertretungsorgan nach außen zu vertreten.
  • ... wählt einen Kirchenpfleger, der für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig ist.


Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind:
Hubert Gruber (Kirchenpfleger), Gertrud Bartholomé, Gertrud Rieder-Maul, Christian Anzinger, Florian Eller, Ludwig Graf.
Die Kirchenverwaltung wird von den Gemeindemitgliedern auf sechs Jahre gewählt. Der Pfarrer ist der Vorsitzende der Kirchenverwaltung.